Rechtlicher Hintergrund

Ich bin von der Wirksamkeit der Hypnosetherapie überzeugt, dennoch kann und möchte ich kein Heilversprechen abgeben.

Über den Erfolg und die Wirksamkeit der Hypnosetherapie entscheidet der Klient selbst.

Ich bin auf wahrheitsgemäße Angaben meines Klienten zur Anamnese und während des Therapieverlaufs angewiesen.

Meine Arbeit als Heilpraktikerin für Psychotherapie und Hypnose-Therapeutin nehme ich sehr ernst und bin mir der Verantwortung und der Sorgfaltspflicht meinem Klienten gegenüber bewusst.

Ich unterliege der Schweigepflicht.

Eine bestehende Behandlung soll nicht unterbrochen noch abgebrochen werden. Ebenso sollen künftige notwendige Behandlungen nicht hinausgeschoben werden oder ganz unterlassen werden. Die Verantwortung für diese Entscheidungen trägt der Klient in vollem Maße.
Ich begrüße eine Zusammenarbeit, wenn notwendig, mit dem behandelnden Arzt.
Nach Analyse der IST- Situation wird mit dem Klienten ein Ziel der gemeinsamen Arbeit gefunden. Meine Arbeit richtet sich nach den selbst gemachten Angaben des Klienten. Es werden alle Angaben schriftlich von mir verwaltet.
Auf dieser Basis plane ich den weiteren Ablauf der Behandlung, welcher dazu beitragen soll, den Klienten in seinem jeweiligen Tempo zu seinem Ziel hinzuführen.
Nach jeder Sitzung wird die Fortsetzung besprochen. Für den Erfolg der Therapie ist es meist notwendig, mehrere Sitzungen einzuplanen.
Eine Abrechnung des Honorars über die gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich. Obwohl es manchmal Einzelfallentscheidungen unter besonderen Umständen geben kann. Aber ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Bei privaten Krankenkassentarifen, auch Zusatztarifen, kann, wenn entsprechende Leistungen vereinbart sind, eine Übernahme des Honorars erfolgen. Es ist aber ratsam, vorher in Kontakt mit der Versicherung zu treten.

Ich bin von der Wirksamkeit der Hypnosetherapie überzeugt, dennoch kann und möchte ich kein Heilversprechen abgeben.